Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG/VERTRAG/LEISTUNG

  1. Zum Besuch der Trainings und Seminare ist eine schriftliche Anmeldung durch den Kunden erforderlich. Die Anmeldung kann per E-Mail, Telefax, oder schriftlich per Post mittels Brief oder Karte erfolgen.
  2. Nach Bearbeitung der Anmeldung versendet der Seminaranbieter eine schriftliche Bestätigung, die in der Regel gleichzeitig eine Rechnung für die gebuchten Leistungen darstellt.
  3. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung wird der Vertrag zwischen dem Seminaranbieter und dem Vertragspartner wirksam.
  4. Inhalt des Seminars richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Das jeweilige Seminarprogramm kann Informationsmaterialien, oder den Angaben auf der Homepage entnommen werden. Seminaranbieter kann einzelne Seminar- oder Lehrgangsinhalte auch ohne die Zustimmung des Vertragspartners aus fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Gründen anpassen. Der Seminaranbieter hat darüber hinaus das Recht, in zumutbarem Ausmaß Seminar bzw. Lehrgangsorte, -termine und -zeiten aus organisatorischen Gründen zu ändern.
  5. Seminaranbieter kann keine Garantie für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltungen übernehmen.
  6. Bei Änderungen im Sinne der Nummern 4. und 5. dieses Abschnitts wird der Seminaranbieter über die Änderungen oder Absagen alle angemeldeten Teilnehmer informieren.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | VERZUG | MAHNUNGEN

  1. Seminar- und Lehrgangsgebühren werden 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bzw. dem ersten Lehrgangstag fällig. Erfolgt die Rechnungsstellung weniger als 14 Tage vor dem Seminartermin oder ersten Lehrgangstag, wird der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  2. Die Zahlungspflicht entsteht in Höhe des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrages zuzüglich einer eventuellen gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Individuelle Rabatte auf die volle Seminar- oder Lehrgangsgebühr entsprechend den jeweils gültigen Rabattbedingungen bleiben davon unberührt.
  3. Gerät der Vertragspartner um mehr als 10 Werktage nach Fälligkeitseintritt mit der Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent p. a. auf die noch offene Forderung erhoben.
  4. Werden Mahnungen fällig, so fallen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der zweiten Mahnung pauschale Gebühren von 5 EUR zusätzlich zum bereits geschuldeten und in Verzug befindlichen Betrag an. Ab der dritten Mahnung werden jeweils Mahngebühren von 10 EUR zusätzlich in Rechnung gestellt.
  5. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Seminaranbieter berechtigt, den Vertragspartner von der Teilnahme am Seminar bzw. Lehrgang auszuschließen.

3. LEHRGANGS- UND SEMINARORDNUNG

  1. Im Interesse aller Teilnehmer verpflichtet sich jeder Einzelne zu einem ordnungsgemäßen und rücksichtsvollen Verhalten.
  2. Bei groben Verstößen ist die Seminarleitung berechtigt, den betreffenden Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung vom weiteren Unterricht auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bleibt davon unberührt.

4. UNTERRICHTSMATERIAL

  1. Unterrichtsmaterialien wie zum Beispiel Skripten oder andere „Handouts“ werden vor oder während des Seminars bzw. Lehrgangs ausgegeben und gehen ohne besondere Berechnung in das Eigentum des Teilnehmers über. Urheberrechtliche Schutzvorschriften bleiben davon unberührt. Die unerlaubte Veräußerung, Verteilung oder Vervielfältigung oder datentechnische Verarbeitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen ist nicht gestattet und bedarf in jedem Fall eines vorherigen schriftlichen Einverständnisses den Seminaranbieter. Verstöße gegen urheberrechtliche Schutzbestimmungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  2. Die Kosten des Unterrichtsmaterials sind in der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr enthalten, es sei denn, in den Unterlagen gem. I. Nr. 4 dieser Bestimmungen ist etwas davon Abweichendes vereinbart.

5. HAFTUNG

  1. Der Seminaranbieter haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Seminar- oder Lehrgangsräumen entstehen.
  2. Ferner haftet der Seminaranbieter nicht für Schäden, die durch den Verlust oder Diebstahl von in die Seminar- oder Lehrgangsräume mitgebrachten Sachen oder Wertgegenständen entstehen.

6. UNTERRICHTSAUSFALL

  1. Fällt das gesamte Seminar oder Lehrgang aus, erfolgt eine vollständige Rückgewähr bereits gezahlter Entgelte für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung.

7. RÜCKTRITT | KÜNDIGUNG

  1. Die Anmeldung zu einem Seminar oder einem Lehrgang kann kostenfrei bis zu vier Wochen vor Beginn der Veran­stal­tung oder des ersten Lehrgangs­tages widerrufen werden. Der Rücktritt bzw. Widerruf der Anmel­dung muss schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Schriftform gelten die Grundsätze gem. I Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Seminaranbieters sinn­gemäß.
  2. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis vier­zehn Tage vor Beginn wird für den entstehenden erhöhten Verwaltungs­auf­wand eine Rücktrittsgebühr von 50 EUR erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbe­stätigung fällig wird. Maßgebend ist der Eingang des Rücktritts/Widerrufs bei dem Seminaranbieter.
  3. Bei einem Rücktritt/Widerruf von weniger als vierzehn Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn ist das volle Entgelt zu entrichten.
  4. Sofern abweichend der Nummern 1. bis 3. weitergehende Regelungen für ein bestimmtes Seminar oder einen Lehr­gang vereinbart sind, gelten diese individuellen Bestimmungen vor den hier genannten Regelungen.
  5. Können Sie für den Besuch des Seminars oder Lehrgangs einen Ersatz­teilnehmer bestellen, entsteht lediglich ein Bearbeitungsentgelt für den erhöhten Verwaltungsaufwand von 25 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.
  6. Nach Beginn eines Seminars oder Lehrgangs ist eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag gegen teilweise oder vollständige Gutschrift des gezahlten Entgelts nicht mehr möglich. Möglicherweise noch nicht gezahlte Entgelte sind trotz Nichterscheinens des Vertragspartners oder angemeldeter Personen zu den Veranstaltungen an den Seminaranbieter zu zahlen.

8. DATENSCHUTZ | SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Der Seminaranbieter wird personenbezogene Daten des Vertragspartners im automatisierten Verfahren aus Gründen der Seminar- und Lehrgangsorganisation elektronisch speichern. Ferner kann der Seminaranbieter die gespeicherten Daten zu eigenen Marketing- oder Werbezwecken nutzen, um dem Vertragspartner ein für seine individuellen Bedürfnisse passendes Seminar- und Lehrgangsangebot zu machen.
  2. Der Verwendung personenbezogener Daten zu den in der Nr. 1 genannten Werbe- und Marketingzwecken kann der Vertragspartner jederzeit durch einfache Erklärung gegenüber Seminaranbieter widersprechen.
  3. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Rechnern des Seminaranbieters gespeichert, um missbräuchliche Fremdeinwirkungen von außen oder durch Hostinganwendungen Dritter auszuschließen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt strikt begrenzt nur

    a) an Kooperationspartner im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abwicklung des in Kooperation mit Dritten vermarkteten Seminar- und Lehrgangsangebots
    b) für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke an Creditreform, Bürgel und arvato infoscore sowie
    c) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung.
    Es finden keine Verknüpfungen mit Datenbeständen Dritter statt, um ein so genanntes Profiling durchzuführen.
  4. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Seminaranbieter.
  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Eventuell vorhandene unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die den unwirksamen nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen.
  6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lippstadt, wenn die vertragsschließenden Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Seminaranbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

Stand: Juni 2019